Re: Bauschild


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 04 Maerz, 2011 um 15:29:40:

Antwort auf: Bauschild von Karl am 04 Maerz, 2011 um 13:38:40:

hallo Karl,
....muss man deshalb Anzeige erstatten?
Möchten sie im Vorfeld schon mit der neuen "Bauherrschaft" im Clinch liegen?
Vielleicht ist irgenwo ein "unscheinbarer Aushang" befestigt....den sie nicht sehen....
.....ich zitiere aus dem Baulexikon des Bauaufsichtsamt - Düsseldorf:
Baustellenschild
Das Baustellenschild ist ein gesetzlich vorgeschriebener Vordruck (§ 14 Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen – BauO NRW – in Verbindung mit Anlage A und B zu Nummer 14.3 Verwaltungsverordnung zur BauO NRW).
Bei genehmigungsbedürftigen Vorhaben gemäß § 63 BauO NRW ist es durch einen großen roten mittigen Punkt auf weißem Hintergrund gekennzeichnet, bei genehmigungsfreien Vorhaben gemäß § 67 BauO NRW durch einen grünen Punkt.
Das Baustellenschild muss enthalten:
die Bezeichnung des Bauvorhabens
und die Namen und Anschriften
der Entwurfsverfasserin oder des Entwurfsverfassers
der Unternehmerin oder des Unternehmers für den Rohbau und
der Bauleiterin oder des Bauleiters
Das Baustellenschild ist bei Baubeginn dauerhaft und von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar anzubringen.
Auf das Anbringen des Baustellenschildes kann verzichtet werden, wenn auf der Baustelle ein besonderes Schild mit den erforderlichen Mindestangaben aufgestellt wird.
In Düsseldorf wird das Baustellenschild bei Erteilung der Baugenehmigung durch das Bauaufsichtsamt erstellt und der Bauherrschaft mit der Baugenehmigung ausgehändigt.
Erstellt das Bauaufsichtsamt kein Baustellenschild, so verbleibt die Verpflichtung bei der Bauherrschaft, sich den vorgeschriebenen Vordruck zu besorgen und diesen auszufüllen.





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