Re: Abstand der Zufahrt zur Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 28 Februar, 2011 um 16:26:09

Antwort auf: Abstand der Zufahrt zur Grundstücksgrenze von Tobias am 28 Februar, 2011 um 14:06:30:

Zunächst müsste festgestellt werden, ob das Grundstück überhaupt in dem hinteren Bereich bebaut werden darf. Danach sollte man sich Gedanken darüber machen, ob der Nachbar B durch eine Zufahrt bis zum hinteren Gebäude nicht vielleicht über Gebühr in seinen Ruhebereichen gestört werden könnte (Gebot der Rücksichtnahmen). Und dann wäre es sicher von Vorteil sich mit dem Nachbarn über die Pläne zu unterhalten, wenn es Bedenken über die Rechtmäßigkeit gibt. Dann weiß man wenigstens vorher warum der Gute nachher sauer ist. Hilfreich ist auch die Vorstellung der Projektidee beim zuständigen Bauaufsichtsamt.

Eine Festlegung eines Abstandes von Zufahrten zu Grundstücksgrenzen wäre mir neu.


: Hallo, folgender Fall:
: - A kauft eine bisher unbebaute Baulücke in Schleswig-Holstein (15 m breit / 50 m lang) und möchte dieses mit zwei Einfamilienhäusern hintereinander bebauen.
: - B ist ein direkter Nachbar mit seiner Grundstücksgrenze an der bisherigen Baulücke.
: - A will ein Haus vorne an der Straße bauen sowie das zweite Haus in einer Linie ca. 20m weiter hinten auf dem Grundstück.
: - Um zu dem hinteren Haus zu kommen wird natürlich eine mind. 20 m lange Zufahrt benötigt welche an der Grundstücksgrenze von B entlang verläuft.

: Wie viel Abstand muss eine Zufahrt zu der Grundstücksgrenze von B haben?

: Vielen Dank und beste Grüße

: Tobias





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