Re: [...] unbeschadet privater Rechte Dritter[...]


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Abgeschickt von meyer am 27 Februar, 2011 um 21:48:57:

Antwort auf: Re: [...] unbeschadet privater Rechte Dritter[...] von Dirk Baumeister am 22 Februar, 2011 um 19:40:41:

: : In diesem Fall sehe ich keinen Widerspruch zwischen Plänen und Baugenehmigungsbescheid.

:
: Ohne einen Plan gesehen zu haben ist das eine mutige Aussage.
: Ich könnte mir z. B. vorstellen, dass lediglich im Grundriss mal das Wort Dachterrasse steht aber in den Ansichten und im Schnitt kein Geländer und vielleicht auch kein Belag oder sonstiges dargestellt ist. Im Tenor steht auch nichts von einer Dachterrasse und in der Berechnung der Wohn- und Nutzfläche taucht sie auch nicht auf. Für meinen Geschmack wäre in diesem Szenario durchaus Raum für Zweifel an der Genehmigung der Dachterrasse. Insbesondere wenn dann auch noch die einzutragenden Abstandflächen im Lageplan fehlen. Da die Garage ja an der Grenze steht, wäre mit Dachterrasse (in NRW) die Privilegierung weg und es müsste eine Baulast eingetragen werden. Zumindest dürfte man aber erwarten als Nachbar vor einer Abweichung von den Abstandflächen angehört zu werden.

: Natürlich alles nur Spekulation und fiktive Diskussion ... alle Ähnlichkeiten mit lebenden Personen und realen Projekten sind rein zufällig.


Dass Nachbarn überhaupt nicht einbezogen werden war mir auch nicht ganz verständlich, eben weil die Abstandflächen auf fremden Grundstück liegen und dann eine Baulastenübernahme erfolgen muss.
Das seltsame ist, dass die Terrasse auf den Plänen eingezeichnet ist, aber in der Genehmigung zum Hausbau nicht erwähnt ist, auch in den Auflagen nicht. Deshalb habe ich meine Zweifel. Auch die Referatsleiterin des Bauamtes meinte, dass auf einer Grenzgarage keine Dachterrasse aufgestockt werden darf.
Auf meine Bitte um bauaufsichtliches Einschreiten (Sept.2010) habe ich aber bisher keine abschließende Antwort. Anfang Dezember erhielt ich die Auskunft, dass der Nachbar angehört wurde, aber noch kein abschließendes Ergebnis feststeht. Auf meine vor einigen Wochen estellte Sachstandsanfrage habe ich bisher keine Antwort erhalten.
Deshalb erscheint mir das alles seltsam. Eben, dass die Baubehörde nicht entscheidet und die Anwältin des Nachbarn behauptet, die Terrasse sei genehmigt. Mhhhh.




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