Gulli auf Privatgrundstück


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Abgeschickt von Letti am 06 Februar, 2011 um 21:09:26

Folgender Fall in Baden-Württemberg:
Historisch bedingt liegt die Hälfte eines Abwassergullis auf einem Privatgrundstück. Hierfür ist keine Baulast eingetragen. Auch fließt das Regenwasser über einen Teil des Privatgrundstücks in den Gulli. Bei starkem Regen fasst der Gulli auch nicht das gesamte Wasser, da der Überlauf/Weiterlauf auf öffentliches Gelände baulich nicht entsprechend gut gestaltet ist, sondern fließt noch ein großes Stück weiter auf das Privatgelände. Vor dem Bebauen des Grundstücks soll nun eine Regelung gefunden werden.
Fragen:
1) Ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet, den Gulli zu versetzen, so dass er nicht mehr auf dem Privatgrundstück liegt?
2) Falls nein, kann dem Grundstücksbesitzer die Eintragung einer Baulast drohen?
3) Was können Kompromisse/Lösungsansätze sein?

Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!
Grüße,
Letti




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