Abgeschickt von Andre am 29 Januar, 2011 um 17:41:56
Antwort auf: Begrünung von Carport von Andre am 28 Januar, 2011 um 19:16:32:
: Kann die Behörde, Stadt oder LRA, den Rückbau eines Carports fordern und durchsetzen, wenn er entgegen des Bebauungsplans nicht begrünt wurde oder begnügt sie sich mit einer Geldbuße.
Wie sieht das denn aus mit dem Bezugsfall. Da gibt es doch sicher Fristen, wie schnell die Behörde reagieren muss, wenn jemand einen Carport baut, der nicht begrünt ist und auch nicht begrünbar sein wird, weil es ein "einfacher Baumarkt" Carport ist. Ab wann kann sich dann ein anderer darauf berufen, nach dem Motho: " Der hat ja auch nicht."