Re: Begrünung von Carport


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bauamt am 29 Januar, 2011 um 16:03:30:

Antwort auf: Begrünung von Carport von Andre am 28 Januar, 2011 um 19:16:32:

Bei einer bauliche Anlage, die im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften steht (z.B. B-Plan) kann die Beseitigung angeordnet werden, wenn nicht auf andere Weise rechtmäßige Zustände hergestellt werden können.

Soweit es technisch Möglich ist (Flachdach) würde ich die Begrünung per Verfügung anordnen und solange Zwangsgelder anwenden, bis die Begrünung gemäß B-Plan hergestellt ist.

Da es nebenbei auch eine Ordnungswidrigkeit ist, wäre ein Bußgeld neben entsprechenden Anordnungen und Zwangsgelder ebenfalls möglich.

Aber wohlgemerkt die Behörde hat hier Ermessen, wenn sie es für richtig hält kann sie auch einfach gar nichts tun. Es hängt von den Umständen des Einzelfalles ab und ob Gefahr besteht, dass andere Bauherren sich an Ihnen ein Beispiel nehmen und ebenfalls gegen den B-Plan verstoßen.

: Kann die Behörde, Stadt oder LRA, den Rückbau eines Carports fordern und durchsetzen, wenn er entgegen des Bebauungsplans nicht begrünt wurde oder begnügt sie sich mit einer Geldbuße





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]