Abgeschickt von Sepp am 27 Januar, 2011 um 20:48:24:
Antwort auf: Begrünung von Carport von Andre am 27 Januar, 2011 um 19:32:21:
Gefängnis nicht unter 3 Jahren.
Im Ernst: Vermutlich eine kostenpflichtige Aufforderung der Bauaufsichtsbehörde oder Gemeinde, diese Pflicht (Auflage aus Baugenehmigung?) zu erfüllen.
Ein Ordnungwidrigkeitenverfahren wird wohl nur bei Weigerung oder nachweisbarem Vorsatz eingeleitet.S