zugelassen sind ausnahmsweise Pultdächer


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Abgeschickt von Rolf am 26 Januar, 2011 um 15:47:18

wenn in einem rechtskräftigen Beb.plan bezüglich Dachform folgender Satz geschrieben steht:

1. Dachform:
Zugelassen sind Satteldächer und ausnahmsweise Pultdächer.

Darf ich nun gleich ein Pultdach vorsehen oder muß ich erst die Baubehörde um Erlaubnis wegen dem Pultdach fragen.
Ich lese das so, dass mit der Aussage: "zugelassen sind..." nicht mehr extra gefragt werden muß, den mit der damaligen Aufstellung des Bebauungsplanes hat sich die Behörde damit doch bereits festgelegt. Sie wollten wohl damit zum Ausdruck bringen, dass Satteldächer gewünscht sind, aber ausnahmsweise auch Pultdächer zugelassen werden.



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