Abgeschickt von planlos am 25 Januar, 2011 um 10:50:46
Hallo miteinander,
wir wollen ein Grundstück erwerben und bebauen, für das der BPlan vorschreibt: "Maximal sind 2 Vollgeschosse zulässig und ein Staffelgeschoss. Das oberste Geschoss ist als Staffelgeschoss auszuführen."
Ein Staffelgeschoss wollen wir jedoch nicht, sondern ein Vollgeschoss und dann ein Satteldach. Wenn ich die BauNVO richtig lese, dann ist doch nur zulässig, dass die Anzahl der Vollgeschosse bestimmt wird, aber nicht, wie das oberste Geschoss auszusehen hat? Oder liege ich falsch?