Abgeschickt von JörgW am 18 Maerz, 2005 um 12:15:24
Hallo,
ich beabsichtige in BaWÜ ein haus zu bauen. Es handelt sich um ein DH. wobei das Nachbarhaus schon steht. Beides sind neubauten. Aufgrund der Bauvorschrift müssen die Häuser gleich sein. Der nachbar hat nun eine Garage im UG mit einer Abfahrt von 20%. Dies wurde ihm genehmigt. Ich habe nun meinen Bauantrag auch eingereicht, mir wurde dieser aber in bezug auf die garage im UG und hier insbesonders wegen der Abfahrt von 20% abgelehnt. Mir stellt sich nun die Frage, ob ich diese Ausnahmegenehmigung für die Abfahrt mit 20% Gefälle nicht auch erhlaten muss, da mein Nachbar diese ja auch erhalten hat.
Über Hilfe wäre ich dankbar.
Grüße
Jörg