Abgeschickt von Bauamt am 06 Dezember, 2010 um 18:09:57:
Antwort auf: Umwandlung eines Wohnungseigentums in gewerbliche Nutzung von schäfer am 06 Dezember, 2010 um 14:19:23:
Zu Rechten einer Eigentümerversammlung kann ich mich nicht äußern.
Aber haben Sie die Fragen des öffentlichen-Baurechts hier geklärt ?
Eine derartige Nutzungsänderung dürfte baugenehmigungspflichtig sein.
PS:
Eine Teilungserklärung hat keinerlei Aussagewert hinsichtlich der genehmigten Nutzung. Einzig die Baugenehmigung samt Baupläne erlauben hierüber eine rechtssichere Auskunft.
: Eine Wohnung, die lt. Teilungserklärung zu Wohnzwecken ausgewiesen ist, soll für gewerbliche Nutzung (Büro) genutzt werden. Ist dies erlaubt ohne Beschluss in der Eigentümerversammlung?