Abgeschickt von Letti am 26 November, 2010 um 15:37:14
Hallo,
ich hoffe sehr, hier eine Antwort zu finden.
Kann eine Gemeinde bei Entscheidung über den Bauantrag die Auflage erteilen, das Haus 1/2m tiefer zu setzen (Grundstück in Hanglage), obwohl im B-Plan keine First- oder Traufhöhe vorgeschrieben ist und das Haus sonst 100% nach B-Plan geplant ist?
Ist der B-Plan ein qualifizierter, wenn er ein Baufenster, die GFZ, GRZ, Art der Bebauung, Dachneigung, Anzahl Vollgeschosse vorschreibt, aber nichts von örtlicher Verkersfläche sagt?
Gruß,
Letti