Abgeschickt von Sascha am 17 November, 2010 um 08:53:04:
Antwort auf: Re: kommunale Forderungen aus 2007 von oberh am 17 November, 2010 um 08:45:50:
Im Kaufvertrag und Verkehrswertgutachten steht ,,erschlossen" und das dem Verkäufer keine offenen Forderungen bis dato bekannt sind, sowie das ab Kaufdatum alle weiteren eventuell anfallenden Kosten der jeweilige Eigentümer trägt.Also ganz normal.Mein Vorbesitzer hat das Grundstück aber aus einer Zwangsversteigerung erworben,der sagte mir dass damit jegliche Ansprüche ,egal von wem eh erloschen währen.
: Hi Sascha!
: Was steht dazu in Deinem Kaufvertrag?
: Die Kommune wendet sich an den aktuellen Eigentümer zum Zeitpunkt der Abrechnung.
: Viele Grüße
: Olaf