Abgeschickt von Sven am 04 November, 2010 um 20:11:07
Hallo,
folgenden Fall möchte ich schildern: Der B-Plan eines Grundstücks in NRW sieht vor, dass Garagen nur innerhalb überbaubarer Grundstücksflächen errichtet werden dürfen. Zudem dürfen Nebenanlagen bis 7,5 m² Fläche auf dem Grundstück zugelassen werden. Wie verhält es sich nun, wenn man die Garage von 6 m Länge und 3 m Breite bis an die hintere Bebauungsgrenze setzt und darüber hinaus noch um 2,5 m verlängert. Somit wären die 7,5 m² ausgenutzt. Die Garage mit einer Gesamtlänge von 8,5 m ist als eine Anlage gebaut. Wäre diese Auslegung des B-Plans zulässig?
Ändert sich etwas, wenn die Garage durch eine Wand in eine 6 m langen Teil diesseits der Bebauungsgrenze und einen 2,5 m langen Teil jenseits der Bebauungsgrenze getrennt würden?
Besten Dank schon einmal und viele Grüße