Abgeschickt von Marion Braun am 04 November, 2010 um 09:00:53
Hallo,
wenn ich in meinem Haus von 1933 den ausgebauten Keller als privater Wohnraum nutze,brauche ich dazu eine Nutzungsänderung ? Wird das Haus verkauft, als was zählt er dann.
Als Kellerraum, oder als Wohnraum?
Danke