Abgeschickt von Roswitha Fischer am 31 Oktober, 2010 um 05:44:19
Auf meinem vor 15 Jahren bebautem Grundstück (alle Beitrage wurden bereits beglichen, habe ich 2004 ein neues Einfamilienhaus gebaut. Die Fertigstellung ist der Gemeinde in 01/05 durch Ummeldung des Wohnsitzes mitgeteilt worden. Nachdem ich jetzt das sechste Jahr das neue Haus bewohne, kommt eine Rechnung für die Herstellungsbeiträge. Gilt hier nicht eine vierjährige Verjährung, bzw. es handelt sich um eine nachträgliche Bebauung - ist hier nicht nur eine Nachberechnung fällig - mir wurde der höhere Beitrag berechnet. Ich bitte Sie dringend um Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
Roswitha Fischer