Abgeschickt von Adnan Cihan am 26 Oktober, 2010 um 13:05:36
Hallo,
ist es rechtlich richtig, ein Objekt als denkmalgeschützt zu bezeichnen, wenn es nur dem Umgebungsschutz eines Denkmals unterliegt?
Kann man ggf. aus diesem Grund vom Kauf von so einem Objekt zurücktreten?
Danke im Voruas.
Adnan