Abgeschickt von Haus im Glück am 25 Oktober, 2010 um 12:01:55
Ich baue derzeit ein Haus mit einen Generalunternehmen. Am Freitag wurde das Dachgedeckt und die Dachflächenfenster eingebaut. Diese sind alle nur Doppeltverglast, obwohl wir vor Vertragsabschluss dem Auftraggeber erklärt haben das wir im gesamten Haus eine 3 Fachvergalsung wünschen. So wurde es im Vertrag festgehalten.
Als ich Ihn darauf ansprach sagt er mir, dass es ein Unterscheid ist ob ich Fenster in 3 Fachverglasung wünsche oder Dachflächenfenster in 3 Fachverglasung. Also er macht da einen Unterscheid zwischen Fenster und Dachflächenfenster. Für mich gibt es diese Unterscheid nicht. Ich sag ja auch nicht Küchenfenster weil es in der Küche ist!?
Wie sieht das den rechtlich aus, gibt es tatsächlich einen Unterschied?