Abgeschickt von Kai am 08 Oktober, 2010 um 15:40:30
Im vroliegenden Fall wurde durch die Gemeinde der B-Plan im März des Jahres geändert.
Die Grundstückgesellschaft hat uns zwei Wochen vor dem Notartermin im September des Jahres die Unterlagen zum B-Plan zugesendet. In den Unterlagen war neben dem geänderten Textteil aus der Änderung des B-Plans KArten beigefügt. Unter anderem verschieden Flurkarten, Abwasserplanungen, Grundtsückhöhen und auch die Karte zum B-Plan, allerdings nicht in geänderter Ausführung.
Wir selber hatten Kenntniss darüber, dass sich verschieden Bauweisen der Häuser geändert haben.
Was wir allerdings nicht wussten, ist dass sich die Bebauungsgrenzen zu unserem Nachteil verschoben haben.
Als Anhang zum Notarvertrag war eine Flurkarten, in der die ursprüngliche Bebauungsgrenze eingezeichnet war.
Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages, mussten wir feststellen, dass sich die Bebauungsgrenzen zu unserem Nachteil verändert haben, welches erhebliche Mehrkosten im Bereich der Aussenanlagen und des Carportes mit sich bringt.
Gibt es hier Möglichkeiten, Schadensersatz von der Grundstückgesellschaft einzufordern?
Vielen Dank für die Hilfe.
Kai