Abgeschickt von Pinot am 05 Oktober, 2010 um 14:16:09
Hallo, wie werden denn Kosten für eine Grundstücksmauer geteilt, wenn der Nachbar des tiefer liegenden Grundstückes sich mit seinem Haus um sagen wir mal 1 m in den Hang eingegraben hat (Strassenniveau) und der andere Nachbar gegenüber den Strassenniveau um 0,5 m aufgefüllt hat (gegen Strassennvieau) ? Gäbe das (in Bayern) eine 2/3 zu 1/3 Kostenteilung? Soweit ich recherchiert habe ist das in Bayern nicht durch ein Nachbarrechtsgesetz geregelt.