Abgeschickt von Bauassessor am 30 September, 2010 um 21:57:58:
Antwort auf: Re: Haus auf Pfählen von oberh am 29 September, 2010 um 07:56:17:
Wenn Sie das rollende Pfahlhaus dauerhaft auf dem Grundstück haben wollen, brauchen Sie auch dafür eine Baugnehmigung (gilt z.B. auch für die Dauerhafte Nutzung von Containern als Wohnraum...)
: #baff bin ...#
: Und wenn wir nun unter die Pfähle noch Rollen schrauben?
: Vielleicht soll das Holzhaus auch mitten im Bodensee stehen?