Abgeschickt von Julia am 05 September, 2010 um 15:17:24
Hallo zusammen,
der Fall spielt in Bayern: Bei zwei benachbarten Grundstücken mit Gefälle zwischen den Grundstücken gibt es einen Höhenunterschied von ca. 60 cm. Familie A (bergseitig) hat ihr Haus und die Zufahrt um ca. 30cm gegenüber dem urspürunglichen mittleren Höhenniveau erhöht, Familie B hat sich der hangseitigen Höhe angepasst und ist ca. 20 cm tiefer. Gibt es eine Regelung, wer die Kosten für eine Stützmauer tragen muss und ist A verpflichtet die Grenzgarage von B beim Aufschütten mit Erde abzudichten?