Abgeschickt von Peter am 17 August, 2010 um 09:45:57:
Antwort auf: Re: Grenzüberbau nicht rückgängig zu machen von Bolanger am 13 August, 2010 um 18:40:25:
Aber eine Überbaurente gibt es gem. § 912 BGB doch nur bei Gebäuden.
Eine Mauer fällt da nicht drunter.
Oder habe ich da etwas falsch verstanden?