Definition Aufsichts- und Bereitschaftspersonal


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bauassessor am 29 Juli, 2010 um 14:20:19:

Hallo,

in Gewerbegebieten sind in gewissen Fällen Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonl zulässig. Gibt es Urteile, in dem die Mindestanforderungen an solche Personen definiert wurden? Müssen das zwingend Mitarbeiter des Betriebes sein?

Ich wäre für jede Hilfe dankbar.

Gruß,

Bauassessor




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]