Abgeschickt von H.H.Wiegandt am 22 Juli, 2010 um 09:08:55
Frage: Nach 17 Jahren stellt das Bauordnungsamt fest, das unser Gewerbe nicht in dieser Form in unseremin Eigentum befindlichen Gebäude betrieben werden darf.Die Nutzungsgenehmigung lief seinerzeit über 2Jahre, wurde aber 17 Jahre in der selben Form weiterbetrieben, ohne jeglichen Widerspruch des Bauordnungsamtes. Nun sollen wir das Gebäude neu projektieren lassen, was selbstredent sehr hohe Kosten nach sich zieht. Ist dies zulässig? Oder gilt in diesem Falle,da das Gebäude 45 Jahre steht, der Bestandsschutz?
Greift dort nicht schon der Bestandsschutz ?