Abgeschickt von Lars und Silke am 16 Juli, 2010 um 15:26:22
Hallo liebe Baurechtprofis!
Wer kann uns sagen, ob wir eine Terrasse bis an die Grundstückgrenze bauen dürfen. Oder wie weit muss man bei einer (ca. 1,50 M höhergelegenen) Terrasse von der Grenze wegbleiben?
Wo finde ich hier eine Rechtsgrundlage /wer hat Erfahrungswerte / Kenntnisse?
Besten Dank für alle Infos,
Silke