Re: Nutzungsänderung notwendig?


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Abgeschickt von Dagmar am 15 Juli, 2010 um 14:30:48

Antwort auf: Re: Nutzungsänderung notwendig? von Dirk Baumeister am 14 Juli, 2010 um 22:13:05:

Ich hatte an Gästezimmer gedacht. Allerdings nicht im Sinne eines Hotels (also ohne Frühstück, ohne Rezeption usw.) Mehr Zimmer mit Selbstverpflegung. Küche ist vorhanden.


: Als was sollen die Zimmer denn vermietet werden? ... Gästezimmer ... Untervermietung ... Messezimmer ... Prostitution? Wenn es was anderes


wird als echtes Wohnen dürfte es sich in jedem Fall um eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung handeln.

: : Hallo,

: : ist es in einem reinen Wohngebiet erlaubt, in einem Reihenhaus Privatzimmer zu vermieten.

: : Wenn ja, wieviele Zimmer sind erlaubt ohne eine Nutzungsänderung beantragen zu müssen.

: : Geht es überhaupt ohne Nutzungsänderung?

: : Vielen Dank im voraus für die Hilfe.





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