Abgeschickt von Thomas Fuchs am 08 Juli, 2010 um 15:45:34
Hallo an alle,
wer haftet, wenn man nach erteileter Baugenehmigung (im Freistellungsverfahren) baut und wegen Schlamperei bei der Erstellung des Abwasserkanals (sowohl des ausführenden Betriebes als auch der nicht-kontrollierenden Gemeinde) nicht an den Abwasserkanal anschließen kann?
Einzug nur möglich durch Errichtung einer teuren Fäkaliengrube, die dann nach Reparatur des Abwasserkanals nicht mehr genützt werden kann?
Tom