Abgeschickt von René Clausnitzer am 01 Juli, 2010 um 13:00:39
Hallo miteinander,
kann mir jemand sagen ob wir für den Bau einer Spieltunnelrutsche (Höhe ca. 9,0m) im Innenbereich eines Gebäudes eine Baugenehmigung benötigen oder kann die Rutsche einfach nur als ein Einrichtungselement gesehen werden, was es meiner Meinung nach ja wäre.
Danke im Voraus
Rene´ Clausnitzer