Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 29 Juni, 2010 um 16:10:58:
Antwort auf: Balkonerweiterung von Zobel am 29 Juni, 2010 um 12:21:55:
hallo Zobel,
zu 2. wenn kein B-Plan vorliegt (Baugrenzen oder Baulinien nicht vorhanden sind) sollte es schon möglich sein.
zu 1. Der neue Balkon und das Geländer löst Abstandsflächen aus. In NRW ist dieses 0,4 x H. Das heisst, Oberkante Ihres Geländers bei 5m Abstand zur Grenze- darf maximal 12,50m betragen. Achtung: Der Balkon löst an allen freien Flächen Abstandsflächen aus (also an 3 Seiten). Diese Abstandsflächen müssen auf Ihrem Grundstück liegen.