Gartenhaus erstellung NRW


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Abgeschickt von Micha am 22 Juni, 2010 um 12:41:32

Hallo,

ich möchte gerne eine Gartenhaus errichten.

Ich habe von meinen Nachbarn die Unterschriften zur unterschreitung der Mindestabstaende und das ich das Gartenhaus errichten darf.

Nun zu folg. Frage:

Darf ich das Haus auf die Grundstücksgrenze setzen ?

Weiterhin besteht das Gartenhaus aus 2 Teilen

A) das Haus an sich und
B) das Vordach

das Haus hat ein Brutto Nutzfläche von 23,2m³.

Die Gesamtfläche mit dem Anbau und den seitlichen überständen betraegt:

500 x 315 x (Höhe) 226.

Zählt das Vordach welches man auch später ans
Hausansetzen kann zur Brutto-Nutzfläche hinzu ??

Ich bedanke mich im vorraus für euren Beitrag

Gruß Micha




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