Abgeschickt von Micha am 22 Juni, 2010 um 12:41:32
Hallo,
ich möchte gerne eine Gartenhaus errichten.
Ich habe von meinen Nachbarn die Unterschriften zur unterschreitung der Mindestabstaende und das ich das Gartenhaus errichten darf.
Nun zu folg. Frage:
Darf ich das Haus auf die Grundstücksgrenze setzen ?
Weiterhin besteht das Gartenhaus aus 2 Teilen
A) das Haus an sich und
B) das Vordach
das Haus hat ein Brutto Nutzfläche von 23,2m³.
Die Gesamtfläche mit dem Anbau und den seitlichen überständen betraegt:
500 x 315 x (Höhe) 226.
Zählt das Vordach welches man auch später ans
Hausansetzen kann zur Brutto-Nutzfläche hinzu ??
Ich bedanke mich im vorraus für euren Beitrag
Gruß Micha