Gewohnheitsrecht / Duldungsrecht?


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Abgeschickt von Fragender am 16 Juni, 2010 um 09:29:38

Hallo,

Ich hoffe ich bin hier nicht ganz falsch und habe eine Frage:

Hallo Zusammen,

Ich habe eine Baurechtliche Frage: Bundesland Baden Württemberg

Unserer Familie wurde ein Bauplatz überschrieben, auf dem wir unser Haus bauen werden.
Mein Schwiegervater hat mit dem angerenzenden Nachbarn eine Abmachung ( mündlich ) getroffen, dass er seinen Kiesstreifen ca.0,5 m breit auf unserem Grundstück machen darf, da das haus des NAchbarn vor ca. 25 -30 Jahren direkt auf die grenze gesetzt wurde...der Kiesstreifen wohl aber dabei vom Architekten übersehen wurde.

Genauso verhält es sich mit dem Dachüberhang seiner Garage. Das Nachbargaragendach steht ca 20-30 cm auf unser Grundstück über.

Da diese beiden Themen nie schriftlich oder im Grundbuch festgehalten worden sind, ist meine Frage nun:

Wenn z.B der Kiesstreifen seit 20 Jahren auf unserem Grundstück ist und von meinem Schwiegervater geduldet wurde, wie ist es da rein rechtlich? Kann der Nachbar irgendwann auf Gewohnheitsrecht bzw. Duldungsrecht bestehen und wir dürften seinen Kiesstreifen nicht mehr entfernen?

Wichting sind solche Details für die nachfolgenden Generationen, da leider niemals etwas schriftlich fixiert wurde..wäre sowas vielleicht sinnvoll..oder? Reicht
in diesem Fall ein einfaches Schreiben mit Unterschrift vom NAchbarn?

Vielen Dank für Eure Antworten




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