Änderungsbebauungsplan


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Abgeschickt von Erdal Aslan am 15 Juni, 2010 um 21:47:53

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe folgenden Fall:

Vor einem Jahr habe ich ein Grundstück gekauft und mich auf die uche nach einer Baufirma gemacht.
Die Baufirmen forderten einen Bebauungsplan, den ich bei der Gemeinde angefragt habe und von dem Ansprechpartner auch bekommen habe.
Nun ist 1 jahr vergangen und habe mich für eine Baufirma entschieden und habe mir bei dieser ein Modell ausgesucht.
Die Pläne wurde vorab eingereicht weil es das Baufenster um 9 cm überschritten hat. Die Gemeinde sagt das wäre kein Problem, nur sollten wir bei der höheren Instanz bei der Kreisverwaltung nachfragen.
Dort waren die 9 cm auch kein Problem nur hatten wir eine große Gaube die nicht zulässig war.

Ich habe nun mitbekommendas sich anfang des Jahres der Bebauungsplan geändert wurde weil der Bau einer gaube nicht genau definiert war.
Diese Änderung wurde im Amtsblatt bekannt gegeben aber auf der Homepage wo man den Bebauungsplan runterladen kann ist immer noch die alte Version.

Die neue Version besagt das man eine Gaube bauen darf nur darf die einen gewissen Prozenzsatz nicht überschreiten.

Habe ich eine Anspruchsgrundlage?




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