Re: Verlängerung einer Fertiggarage


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 31 Mai, 2010 um 15:09:05:

Antwort auf: Verlängerung einer Fertiggarage von Günter am 30 Mai, 2010 um 22:05:49:

hallo Günter,
ich gehe mal davon aus, dass Ihre 1.Garage an der Grundstücksgrenze liegt....natürlich können Sie verlängern, aber die Verlängerung löst Abstandsflächen aus: Siehe Bayerische Bauordnung
(BayBO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007

(9) 1 In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch
wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig
1.
Garagen einschließlich deren Nebenräume, überdachte Tiefgaragenzufahrten,
Aufzüge zu Tiefgaragen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten
mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je
Grundstücksgrenze von 9 m, bei einer Länge der Grundstücksgrenze von mehr
als 42 m darüber hinaus freistehende Gebäude ohne Aufenthaltsräume und
Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m, nicht mehr als 50 m³
Brutto-Rauminhalt und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 5 m;
abweichend von Abs. 4 bleibt bei einer Dachneigung bis zu 70 Grad die Höhe
von Dächern und Giebelflächen unberücksichtigt,




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