Abgeschickt von Anders Leben am 05 Mai, 2010 um 10:09:38:
Antwort auf: Entschädigung für Baulast von Hartmut am 02 Mai, 2010 um 18:22:27:
Am besten in Naturalien, sprich: der Zustimmung zu irgendeiner möglicherweise von Ihnen mal benötigten Baulast/Nachbarzustimmung für eigene Erweiterungsvorhaben.
Falls es eine Freihaltzebaulast wird, Sie also den entsprechenden Bereich selbst nicht mehr bebauen können, evtl. im Unterschied zwischen Bauland und Gartenland.