Abgeschickt von Bauassessor am 22 April, 2010 um 09:59:48:
Antwort auf: Nachbars Neubau fügt sich nicht in Umgebung ein - was tun? von Thomas am 22 April, 2010 um 08:26:27:
Hallo,
wenn kein Bebauungsplan vorliegt, muss sich ein Vorhaben gem. § 34 bauGB (den Außenbereich schließe ich mal in Ihrem Fall aus) "nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen.
Die Art bezieht sich in ihrem Fall auf das Wohnen, das ja im Umfeld auch vorhanden ist. Das Maß bezieht sich im wesentlichen auf Baufluchten und -höhen. Dabei reicht es allerindings auch schon, wenn es ein Gebäude gibt, das etwas "aus der Reihe tanzt." Bei der Gebäudehöhe ist nicht die Zahl der Etagen / Vollgeschosse relevant, sondern die absolute Höhe - und auch dabei gibt es einen gewissen Spielraum.
Entscheidend ist, was man in der näheren Umgebung finden kann - und das ist nicht nur die direkte Nachbarschaft, sondern kann durchaus auch darüber hinaus gehen. Eine abschließende Beurteilung kann man eigentlich nur vor Ort treffen.
Wollen Sie das Bauvorhaben unbedingt verhindern? Dann bleibt Ihnen nur der Klageweg gegen die Baugenehmigung (ist in NRW der Fall - ob es in irgendeinem Bundesland noch den Widerspruch gegen Baugenehmigungen gibt, weiß ich nicht). Dabei sind aber bestimmte Fristen einzuhalten. Sofern Sie diesen Schritt gehen möchten (egal wie es ausgeht - Sie verscherzen es sich mit Ihrem Nachbarn auf alle Zeiten...), nehmen Sie sich einen entsprechenden Anwalt für Bau- und Verwaltungsrecht.
: Hallo,
: wir haben letztens erfahren, dass unser Nachbar eine Baugenehmigung für einen Neubau erhalten hat. Davon sind wir nicht gerade begeistert, da das Haus unseren Garten ziemlich verschattet und auch unsere Terrasse drunter leiden würde.
: In unserer Gegend gibt es keinen Bebauungsplan und soweit ich weiss gilt damit das Gebot des "sich in die Umgebung einfügens". Genau das tut dieses Haus nicht. Das Haus ist zweigeschossig während alle anderen Häuser nur eingeschossig sind, die Grundflächenzahl habe ich grob überschlagen und die ist auch deutlich größer als bei uns üblich und das Haus passt sich auch keiner Baulinie an.
: Als ich beim Bauamt nachgefragt habe, wie es denn zu dieser Genehmigung gekommen sei, wurde ich nur kurz darauf hingewiesen, dass die von mir genannten Punkte selbstverständlich im Rahmen der Bearbeitung geprüft wurden. Ferner würden die Abstandsflächen zu unserem Grundstück eingehalten und ich müsse mich nun eben damit abfinden, dass der Nachbar so baut.
: Habe ich dann eigentlich gar keine Möglichkeit, etwas gegen diesen zukünftigen Fremdkörper zu tun?
: Danke,
: Thomas