Re: Nutzungsänderung


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkisarchitekten am 11 Februar, 2010 um 16:49:39:

Antwort auf: Nutzungsänderung von topeschke am 11 Februar, 2010 um 14:01:16:

hallo topescke,
ich gehe mal davon aus, dass sie nicht in den Lagerräumen wohnen werden.....also eine Nutzungsänderung.
Die Nutzungsänderung einer Anlage ist ein baurechtliches Vorhaben, das planungsrechtlich zulässig sein muss und eine Baugenehmigung erfordert.
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn die Funktion der bisherigen zulässigen Nutzung sich ändert und damit die Genehmigungsvoraussetzungen neu geprüft werden müssen.
Dies ist der Fall, wenn sich die neue Nutzung von der bisherigen derart unterscheidet, dass sie anderen Anforderungen bauordnungs- oder bauplanungsrechtlicher Art unterworfen ist (Beispiel: Umwandlung eines Wohnhauses in ein Geschäftshaus).
Je nach Bundesland sind unter gewissen Voraussetzungen bestimmte Nutzungsänderungen genehmigungsfrei
mfg




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