Re: Vertragserfüllungsbürgschaft/Gewährleistungsbürgschaft


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 10 Februar, 2010 um 11:41:56

Antwort auf: Vertragserfüllungsbürgschaft/Gewährleistungsbürgschaft von rechter_winkel am 09 Februar, 2010 um 23:13:58:

Die Vertragserfüllungsbürgschaft wird wirkungslos, wenn der Vertrag erfüllt ist ... das ergibt sich doch schon alleine aus dem Begriff. Welcher Betrag dort zu Grunde gelegt war ist nach Erfüllung des Vertrages auch völlig unerheblich.

Die Gewährleistungsbürgschaft sichert dem AG den Betrag zur eventuell erforderlichen Mängelbeseitigung und ist ein Dokument der Bank. Der Betrag bezieht sich auf alles, worauf Gewährleistung geltend gemacht werden könnte. Da wird aber nix verzinst. Der AN zahlt eine Avalprovision dafür an die Bank und erhält im Gegenzug den Gesamtbetrag vom AG.

: Ich brauche grundsätzliche Infos.
: Wir diskutieren hier gerade.
: Ich bin Architekt und sitze an Rechnungen, gerade Schlussrechnungen.

: Vertraglich vereinbart sind eine Vertragserf.bürgs. von 5% und eine Gewährleistungsbürgschaft von 5%.
: Vertraglich ist es möglich, die eine in die andere umzuwandeln.

: 1. Frage:
: Mit der Schlussrechnung hat der AN seinen Vertrag erfüllt. Die Beträge der ersten und der zweiten Bürgschaft sind aber, durch Mehrkosten während der Bauphase, unterschiedlich hoch.
: Wie wird das gehandhabt? Wird die Erfüllungsbürgschaft auf der Bank dann "umgewandelt" oder angerechnet?

: 2. Frage:
: Wie mache ich das rechnerisch richtig in der Schlussrechnung?
: Weise ich die Vertragserf.bürgschaft 5% brutto von der Auftragssumme aus UND behalte dann noch mal 5% Gewährleistung von der tatsächlichen Gesamtsumme brutto ein?
: Was ist richtig?

: 3. Frage:
: Was passiert mit einer Gewährleistungsbürgschaft?
: Kommt das auf ein Konto und wird verzinst?

: Vielen Dank im voraus.





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