Abgeschickt von Dirk Baumeister am 06 Februar, 2010 um 19:03:08
Antwort auf: Baulast notwendig bei Brandwand (BaWü) von Stefan am 06 Februar, 2010 um 16:48:37:
Was hat die Brandwand mit den Abstandflächen zu tun? Eine Abweichung von der Abstandfläche wäre grundsätzlich denkbar, liegt aber im Ermessen der Behörde. Sie KANN die Abweichung zulassen, MUSS aber nicht. Grundsätzlich lösen Gebäude Abstandflächen aus. Die Brandwand wäre eine Voraussetzung um überhaupt über die Abweichung nachdenken zu können.
: Hallo,
: wenn in Baden Württemberg beim Neubau einer Reitplatzüberdachung / Pferdestall aufgrund von geringen Grenzabständen (zw. 0 und 1,60m) bereits eine Brandschutzwand geplant ist, ist dann trotzdem eine Baulast mit den regulären Abstandsflächen auf dem Nachbargrunstück notwendig?
: Was wären die Alternativen?
: Kann bei einer vorliegenden Nachbarschaftszustimmung auf die Baulast verzichtet werden - wenn die Behörde so genehmigen würde?