Abgeschickt von Klaus am 29 Januar, 2010 um 15:47:51:
Fahnenmasten sind nach § 65 Abs.1 Nr.22 BauoNRW genehmigungsfrei aber wie sieht das mit dem Abstand aus? Und bemißt sich der Abstand vom Masten oder der 2m langen Fahne die auch mal zur Grenze wehen kann ?
Für gute Tipps gebe ich einen aus ;-)