Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 15 Januar, 2010 um 15:03:30
Antwort auf: Re: Tomatenhaus von Anders Leben am 14 Januar, 2010 um 16:07:14:
Genau, schauen Sie in die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes.
Da werden Sie in Sachen Abstandsflächenrecht und in Sachen von genehmigungsfrei zu errichtenden Gebäuden fündig.
Was heißt denn bei Ihnen nachträgliche Unterkellerung.
Steht das Haus schon und Sie haben sich jetzt erst überlegt Ihr Haus noch zu unterkellern?
Dann wird es aber riiiiiiiiiiiiiiiichtig teuer.
Es gibt Unternehmen die Bieten den Keller -im Zuge eines noch zu vollziehenden Hausbaus, mit dem erst noch begonnen werden muss- als Zusatzpaketpreis für
15.000,00 Euro
einschließlich Aushub etc. als Mehrkostenbetrag, mit Aufrechnung entfallener Kosten bzw. bereits -unter Berücksichtigung entfallener Kosten- ermittelte Kosten, an.
Mit freundlichen Grüßen
ReiMa-Baudienstleistungen
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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stelle lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.
: Ja, zumindest in der Bauordnung Ihres Landes (Abstandflächen) und ggf. im Nachbarrechtsgesetz. Mit 3 m Abstand zu jeder Grenze dürften Sie auf der sicheren Seite liegen.
: Mit Blick auf die Kosten würde ich mir aber überlegen, ob sich eine größere Recherche lohnt, oder ob man das Teil nicht einfach umsetzt, wenn es jemanden stört.
: : Wir wollen ein Tomatenhaus aus lediglich 4 Stk. Holzpfosten und einem Dach aus Wellplexiglas errichten.
: : Gibt es Richtlinien od. Gesetze wie nah es am Grundstück des Nachbar sein darf?