Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 15 Januar, 2010 um 14:48:10
Antwort auf: vereinbarte Raten zurückbehalten? von Baulaiin am 14 Januar, 2010 um 15:21:17:
Genau so ist das, die angeforderte Zahlung wird erst dann zur Zahlung fällig wenn die im Vertrag vereinbarte Leistung komplett fertig gestellt ist.
Nun gut, man sollte in diesen sicherlich für die Unternehmen schwierigen Zeiten nicht zu kleinlich sein, dennoch sollten die Ziegel sicherlich drauf sein, wenn es denn heißt nach Fertigstellung der Dacheindeckung.
Man sollte natürlich bedenken das auch die Regenrinne gelifert und eingebaut sein sollten.
Und nicht zu vergessen -wenn man es denn ganz genau nimmt, gehört ja auch noch ein Regenfallrohr dazu, welches an die Grundleitung angeschlossen sein sollte.
Nun gut, wo die Kleinlichkeit anfängt und aufhört ist sicherlich nur schwer zu definieren.
Nach dem Vertrag muss die Leistung denn dann, wenn es denn dann so vereinbart war, komplett fertig sein.
Mit freundlichen Grüßen
ReiMa-Baudienstleistungen
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: Hallo,
: kann man eine Rate lt. Zahlungsplan eines Hausbauvertrages (z. B. "Rate nach Fertigstellung Dach") zurückbehalten, wenn die Leistung noch nicht komplett erbracht ist, der Unternehmer die Rechnung aber schon stellt?
: Oder spielt das Wort NACH Fertigstellung keine Rolle?
: Zum Beispiel, wenn eine Rate nach Dacheindeckung fällig ist. Es sind aber die Arbeiten erst begonnen und die Dacheindeckung noch nicht komplett fertiggestellt. Aus meiner Sicht ist die Rechnung für diese Rate erst fällig, wenn die Leistung komplett erbracht ist. Sollte es anders sein, wäre ja der Wortlaut "nach Fertigstellung" im Vorfeld nicht bei der Vertragsverhandlung so wichtig. Dann könnte man ja auch "bei Fertigstellung" stehen lassen. So findet es man ja in den meisten Vertragsmustern.