Aufmaß


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Abgeschickt von Häuslebauer am 04 Januar, 2010 um 10:01:02

Hallo zusammen,

stellen wir uns doch einmal folgenden rein fiktiven Sachverhalt vor:

Jemand erhält das Aufmaß und die Abrechnung für einen Rohbau. Für das Aufmaß werden beim Hintermauerwerk und beim Klinker Öffnungen bis zu 2,50 qm übermessen, also "durchgerechnet". Das ist auch verständlich, da z. B. wegen der Laibungen ein erhöhter Arbeitsaufwand besteht. Öffnungen über 2,50 qm werden beim Aufmaß abgezogen und das Anlegen der Laibungen wird gesondert vergütet. Die Isolierung zwischen Kalksandstein und Klinker wird entsprechend der ermittelten Fläche für den Klinker abgerechnet, d. h. auch hier werden Flächen bis 2,50 qm übermessen. Nun wirft dieser Sachverhalt folgende Fragen auf:

1. Wäre es nach der VOB korrekt, dass auch beim Aufmaß der Isolierung für Material und Arbeit Öffnungen bis 2,50 qm übermessen werden? Der Arbeitsaufwand für das Zuschneiden der Isolierung stände m. E. in Mißverhältnis zu dem finanziellen Nachteil, der durch das "Übermessen" entstände. Übrigens: Die ca. 16 cm starken Styrodurstreifen, die an den Laibungen angebracht werden würden, würden gesondert abgerechnet.

2. Wäre es nach der VOB korrekt, dass beim "Übermessen" der Öffnungen bis 2,50 qm Lohn UND Material durchgerechnet werden? Oder würde der Materialanteil herausgerechnet?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen!




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