Abgeschickt von Wolfgang Kutzler am 23 Dezember, 2009 um 22:38:39
Wird ein Erschließunsweg mit seinen Altbauten immer dann mit in ein geplantes Neubaugebiet und das dazugehörige Umlegungsverfahren mit einbezogen, wenn deren Ausbau zu einer Erschließungsstraße dieses Neubaugebietes wird.