Abgeschickt von Kamener am 25 November, 2009 um 10:39:31:
Antwort auf: Re: der Klassiker: Nachbars Zaun auf unserem Grundstück von Gast am 24 November, 2009 um 10:53:10:
Hallo,
im Nachbarrecht steht leider nur drin, dass der Beseitigungsanspruch verjährt bei Einzäunungen, die den den ggf, vorgeschriebenen Grenzabstand nicht einhalten. Bei uns wird allerdings nicht nur ein Abstand nicht eingehalten, sondern es wurde tatsächlich überbaut. Genau dieser Fall wird nämlich nicht aufgenommen.
Haben Sie sonst eine Idee, ob wir die Entfernung fordern können?
: Hallo,
: es gibt in vielen Bundesländern so genannte Nachbarrechtsgesetze. Dort ist meistens geregelt, dass ein Anspruch auch Beseitigung einer Einfriedung im Falle des Überbaus nach Ablauf bestimmter Fristen ausgeschlossen ist.