Abgeschickt von K.D. am 22 November, 2004 um 09:01:35
Antwort auf: Holzgerätehaus ca. 1m von der Grundstücksgrenze von Frank Ulbig am 11 November, 2004 um 19:38:24:
: Habe ein Holgerätehaus ca 1mtr von der Grundstücksgrenze aufgestellt ( Dachüberstand ist ca 50cm von der Grundstücksgrenze weg ) . Das Haus steht in der hintersten Ecken meines Grundstückes und mein Nachbar ist der Meinung ich sei zu dicht an seinem
: Grundstück.
: Hat er mit dieser behauptung recht oder gilt dieses als Grenzbebauung und ist somit erlaubt.
In welchem Bundesland???