Abgeschickt von Erich Bauer am 13 Maerz, 2005 um 10:26:24
Antwort auf: Bebauungsplan Änderung - Baufenster vergrößern von Peter am 13 Maerz, 2005 um 08:29:06:
In einem solchen Fall kann man zunächst nur seine Beteiligungsrechts nach § 3 des Baugesetzbuches wahrnehmen um die Gemeindevertretung mit möglichst überzeugenden Argumenten zu einer entsprechenden Abwägungsentscheidung zu bringen.