Re: Baugenehmigung Terrasse


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Abgeschickt von Corinna Lorenz am 15 Juli, 2009 um 13:08:41

Antwort auf: Re: Baugenehmigung Terrasse von Katharina am 27 April, 2005 um 15:31:53:

Hallo,

man braucht eine Baugenehmigung für eine Terrasse an Grenznähe, wenn keine Baugenehmigung vorliegt, gilt das Nachbarschaftsrecht (Buchtip Pelka), da stehen die mindest Anstände drin, welche zur Grenzlinie einzuhalten sind (in BW 1,8m). Wenn die Baugenehmigung noch im Nachhinein gemacht werden soll, wird der Nachbar auf jeden Fall im Kenntnisgabeverfahren von der Stadt informiert (müssen die), er muss dann auch zustimmen, wenn er nicht zustimmt, gilt das Nachbarschaftsrecht BW.

Gruß

Corinna





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