Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 08 Mai, 2009 um 22:44:20:
Antwort auf: Re: Frage zum Schmalseitenprivileg von Wolfi am 08 Mai, 2009 um 20:20:14:
hallo Wolfi,
das "alte Schmalseitenprivileg" bezog sich bei einem freistehenden Gebäude auf "zwei Grundstücksgrenzen", bei einer Grenzbebauung auf "eine Grundstücksgrenze". Der Gesetzgeber hat beabsichtigt, das "alte Schmalseitenprivileg" mehr oder weniger auf alle "4 Seiten" anzuwenden....
Zitiere: ...."Auf einer Länge der Außenwände"....nicht zwei oder drei..oder vier.
Bei insgesamt 16m, verteilt auf 4 Wände..errechnet sich eine Gebäudegrösse bei quadratischem Grundriss Brutto 4x4m...nicht wirklich emfehlenswert, oder?
mfg
Bodo Hermann