Abgeschickt von Bauassessor am 31 Dezember, 2008 um 01:10:59:
Antwort auf: ehemalige Dachwohnung renovieren und ausbauen von Wolfgang Strunck am 30 Dezember, 2008 um 19:39:13:
Sie verändern die baulichen Anlagen, die Sie ehemals mal genehmigt bekommen haben - somit handelt es sich nicht mehr um eine Renovierung, sondern um eine Bauvorhaben. M.E. ist dies genehmigungspflichtig, kenne mich aber in Bayern nicht aus. Einfach mal beim zuständigen Bauamt nachfragen
: Eine ehemals (bis ca. 1985) genutzte 4 Zimmer-Dachwohnung (Küche, Bad + Toilette, Heizungsanschlüße vorhanden), soll renoviert und weiter ausgebaut werden (ehemaliger Speicheranteil mit Heizungsanschlüße soll Wohnzimmer werden).
: Als Rettungswege sollen 2-3 1-1,20m breite Giebelfenster mit 1-1,2m Brüstung eingebaut werden.
: Zwischen den Dachbalken sollen 4 Dachfenster eingebaut werden (ca. 70 cm breit).
: Es gibt für das Haus (Bj. ca. 1900) keinen Bau- bzw Bastandsplan.
: Das Haus wurde 1948 erweitert, auch nichts da, weder beim Vorbesitzer noch bei der Stadt.
: Muß ich in Oberbayern nun zu dieser Maßnahme einen Bauantrag stellen, oder läuft das unter renovieren ab.
: Für die Antworten, im voraus schon mal danke.